Geräteprüfungen: STK, MTK, DGUV Vorschrift 3
Zuverlässig und termingerecht:
Der Gesetzgeber und die gesetzliche Unfallversicherung schreiben die regelmäßige Durchführung von sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen (STK/MTK) an Medizinprodukten und sonstigen elektrischen Betriebsmitteln vor.
Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nach § 11 MPBetreibV ist eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV. Sie dient dazu, mögliche Mängel frühzeitig zu entdecken und zu beheben. Zu den Medizinprodukten der Anlage 1 zählen z. B.
- Defibrillatoren
- HF-Chirurgiegeräte
- Infusomaten
- Reizstromtherapiegeräte
Alle anderen Medizingeräte sowie elektrischen Betriebsmittel müssen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (DGUV V3) regelmäßig kontrolliert werden.
Daneben schreibt die MPBetreibV auch die Durchführung voin messtechnischen Kontrollen vor, z.B. an
- Blutdruckmessgeräten
- Ergometern
- Audiometern.
Nach den erfolgreiche durchgeführten Prüfungen erhalten Sie ein umfassendes Prüfprotokoll sowie eine gültige Prüfplakette.
Wir führen diese Prüfungen seit über 20 Jahren in einer Vielzahl von Praxen fachkundig und termingerecht durch.
Dabei übernehmen wir für Sie auch die EDV-gestützte Überwachung der Prüftermine. Rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüftermin rufen wir Sie an und sprechen einen Termin mit Ihnen ab.
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Gerne erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot für Ihre Praxis. Schicken Sie uns eine kurze unverbindliche Anfrage per Email oder rufen Sie uns an.